Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen und werden mit Erteilung des Auftrags vom
Käufer anerkannt, falls keine anderen Vereinbarungen vertraglich festgelegt worden sind.

Mündliche Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden oder die entsprechende
Auslieferung erfolgt.

Unsere Verkaufspreise sind Nettopreise ab Werk. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tage der Lieferung
gültigen Preisen. Die Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum mit 3% Skonto oder
innerhalb 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum netto zu leisten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von
Skonto ist, dass keine unbeglichenen Rechnungen offen stehen.

Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Zustimmung angenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als gezahlt. Diskontspesen trägt der Käufer. Bei Verzug des vereinbarten Zahlungstermins
werden Zinsen in Höhe des jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes berechnet.
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Rothenkirchen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware
versandbereit ist oder das Werk verlässt. Die Verpackung, Versandweg und Versandart erfolgen nach
unserem besten Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten
versichert. Teillieferungen sind zulässig. Sollten wir aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Rohstoffmangel,
Streik, Betriebsstörung) oder höherer Gewalt nicht in der Lage sein, den Vertrag zu erfüllen, so besteht die
Möglichkeit des Rücktritts unsererseits oder eine Anpassung an die jeweilige Situation. Ist eine solche
Anpassung für den Käufer wirtschaftlich nicht tragbar, kann er vom Vertrag zurücktreten.

Lieferpflichten und -fristen werden hinfällig, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät. Kommen
begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers auf, behalten wir uns vor, weitere Lieferungen von
Sicherheiten abhängig zu machen.

Einwendungen gegen Stückzahl können nur direkt mit der Empfangsbestätigung geltend gemacht werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu prüfen. Mängel der Ware sind innerhalb einer Zweiwochenfrist nach
der Lieferung schriftlich zu rügen. Die Frist erweitert sich bei den nicht offensichtlichen Mängel auf
längstens 6 Wochen nach der Lieferung.

Bei berechtigten Reklamationen liefern wir Ersatz oder erteilen eine angemessene Gutschrift. Für Folgeschäden
haften wir nicht. Da wir keinen Einfluss auf die Verarbeitung haben, übernehmen wir auch keine
Haftung bei Mängeln aus unsachgemäßer Anwendung sowie für Anwendungs- und Gebrauchsanweisungen,
die unsererseits empfohlen wurden. Dies gilt nicht, soweit uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen
wird. Für mündliche Ratschläge ist eine Haftung ausgeschlossen.

Erst wenn alle Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung beglichen sind, geht die gelieferte
Ware auf das Eigentum des Käufers über, auch wenn Teile der Lieferung bereits bezahlt sind.

Der Käufer ist berechtigt, die noch in unserem Eigentum stehende Ware zu be- oder verarbeiten, veräußern,
binden oder mischen, ohne dass uns dadurch Verbindlichkeiten entstehen. Bei Weiterveräußerung der von
uns gelieferten Ware tritt der Käufer bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus
der Veräußerung erwachsenen Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab- Er ist
verpflichtet, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung unserer
Rechte erforderlich sind.

Nach Vermischung oder Verarbeitung mit fremden Waren und deren Veräußerung gilt die Abtretung nur in
Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten
unsere Gesamtforderungen um mehr als 20%, so sind wir zur Freigabe von Sicherungen nach unserer
Wahl verpflichtet, wenn der Käufer dies verlangt.

Sollten Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet,
auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, und außerdem muss er uns davon unverzüglich
benachrichtigen.

Für beide Teile ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Rothenkirchen und Gerichtsstand Fulda.
Für vertragliche Beziehungen gilt deutsches Recht.